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Foto: Note Thanun/unsplash

Von der Schul-Anmeldung bis zur Einschulung

Mein Kollege Shoaib hat einen Sohn. Er ist 5 Jahre alt. Momentan ist er im Kindergarten. Bald steht ein neuer Schritt an: die Schule. Daher hat Shoaib einen Brief bekommen. Die Überschrift heißt „Aufforderung zur Anmeldung von Schulanfänger*innen 2021“.

Doch was bedeutet der Brief? Und wie funktioniert die Schul-Anmeldung?

 

Wann ist mein Kind schulpflichtig? Und was bedeutet das?

In Deutschland gibt es die Schul-Pflicht. Das heißt, dass alle Eltern ihre Kinder in die Schule schicken müssen. Ein Kind ist schulpflichtig, wenn es 6 Jahre alt ist.

Wenn das Kind 18 Jahre alt ist oder einen Schul-Abschluss gemacht hat, ist es nicht mehr schulpflichtig.

Wird Ihr Kind bis zum 1. September 2021 sechs Jahre alt, beginnt am 1. August 2021 seine Schul-Zeit. Und es ist schulpflichtig. Das heißt, sie müssen ihr Kind für die Schule anmelden. Ihr Kind wird eingeschult.

Falls ihr Kind noch nicht bereit für die Schule ist, muss es nicht mit 6 Jahren in die Schule gehen. Ihr Kind darf auch erst mit 7 Jahren in die Schule gehen. Ihr Kind bleibt dann ein Jahr länger im Kindergarten. Das nennt man eine spätere Einschulung. Ihr Kind wurde somit vom Schulbesuch für ein Jahr zurückgestellt. Für die spätere Einschulung muss ein Antrag gestellt werden.

 Wenn Ihr Kind letztes Jahr zwar 6 Jahre alt war, es aber nicht zur Schule gegangen ist, muss es dieses Jahr in die Schule gehen.

In Deutschland darf ein Kind auch schon mit 5 Jahren in die Schule gehen. Das heißt, es geht in die Schule, ohne schulpflichtig zu sein. Dies nennt man vorzeitige Einschulung. Wenn Ihr Kind jetzt schon in der Schule ist, musst du auf diesen Brief nicht antworten.

Dort wo sie leben, geht Ihr Kind auch in die Schule. Ihr Kind erhält automatisch einen Schulplatz in der Grundschule in ihrer Nähe. Rechts oben auf dem Brief gibt es einen Kasten. In diesem Kasten steht der Name, die Adresse und die Telefon-Nummer der Schule. Zur Anmeldung müssen Sie persönlich zu der Schule gehen.

Sie müssen an diesem Termin zur Anmeldung in die Schule. Wenn Sie nicht können, müssen Sie bei der Schule anrufen und einen neuen Termin ausmachen.

Wenn Sie ihr Kind nicht anmelden, einen Antrag auf spätere Einschulung stellen oder nicht zu dem Termin gehen, verstoßen Sie gegen ein Gesetz. Falls das passiert, müssen Sie Geld zahlen.

Die Bescheinigung über den Kindergarten-Besuch ihres Kindes erhalten Sie im Kindergarten. Sie müssen im Kindergarten anrufen oder persönlich nach der Bescheinigung fragen.

 

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