Erste Schritte Zuwanderer
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Erste Schritte für zugewanderte Menschen

Was muss ich machen, wenn ich nach Deutschland umgezogen bin?
Wo bekomme ich Hilfe oder an wen muss ich mich wenden?

1. Ausländerbehörde

Du hast deinen positiven Bescheid vom BAMF erhalten? Dann kannst du deinen Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde beantragen. Dazu vereinbarst du dort einen Termin.

Zu dem Termin musst du mitbringen:                 

  • Ausgefüllter Antrag auf Aufenthaltserlaubnis und Niederlassungserlaubnis               
  • Bescheid vom BAMF                                                                                                        
  • 1 biometrisches Passfoto                                                                                             
  • Aufenthaltsgestattung („Ausweis“)                                                                                  
  • Dolmetscher (wenn deine Deutsch nicht gut genug ist)

2. Sozialamt

Von der Ausländerbehörde hast du einen vorläufigen Aufenthaltstitel bekommen. Damit musst du zum Sozialamt gehen. Dort erhältst du einen Einstellungsbescheid. Das bedeutet, dass du keine Asylbewerberleistungen mehr bekommst.

3. Jobcenter

Du bekommst jetzt keine Asylbewerberleistungen mehr. Wenn du keine Arbeit hast, musst du dich beim Jobcenter anmelden. Für die Anmeldung brauchst du:

  • Deinen Einstellungsbescheid vom Sozialamt
  • Deinen vorläufigen Aufenthaltstitel von der Ausländerbehörde

Damit wird eine Termin in der Leistungsabteilung ausgemacht. Dort bekommst du viele Formulare, die du zuhause ausfüllen musst und dann zum nächsten Termin mitbringen musst. Jetzt brauchst du auch unbedingt ein Bankkonto.

4. Krankenkasse

Du musst dich jetzt bei einer Krankenkasse anmelden, wenn du noch keine elektronische Gesundheitskarte hast. Du können frei wählen, zu welcher Krankenkasse du gehen möchtest. Zur Anmeldung brauchst du:

  • Den vorläufigen Aufenthaltstitel
  • Den Einstellungsbescheid vom Sozialamt
  • Oft auch einen Nachweis über deinen Termin beim Jobcenter

Für die elektronische Gesundheitskarte brauchst du dann noch

  • 1 Passfoto.

5. Integrationskurs

Du bist von der  Ausländerbehörde oder dem Jobcenter zum Integrationskurs verpflichtet worden. Du musst dich deshalb mit dem Verpflichtungsschein bei einem Kursträger (Schule) anmelden. Die Ausländerbehörde oder das Jobcenter haben dir ein Datum genannt, bis wann du dich anmelden musst. Bei einer Verpflichtung durch die Ausländerbehörde hast du normalerweise 3 Monate Zeit, um eine Anmeldung der Schule bei der Ausländerbehörde abzugeben.

6. Familiennachzug

Anerkannte Flüchtlinge haben das Recht auf privilegierten Familiennachzug. Für den Antrag auf Familiennachzug gibt es verschiedene Regeln.

7. Kindergeld

Du hast Kinder? Oder deine Eltern leben nicht mehr und du bist unter 25 Jahren? Dann musst du Kindergeld beantragen. Alle Informationen dazu findest du hier.

8. Elterngeld

Du hast ein Baby oder Kleinkind? Wenn du Geld vom Jobcenter bekommst, wird das Jobcenter dich auffordern, einen Antrag auf Elterngeld zu stellen.

9. Haftpflichtversicherung

Als Asylbewerber warst du oft automatisch über den Kreis oder die Gemeinde haftpflichtversichert. Jetzt hat sich dein Aufenthaltsstatus verändert. Du musst dich jetzt selbst um eine Privathaftpflichtversicherung kümmern. Das ist eine wichtige Versicherung in Deutschland.

alvivi ist das Info-Portal für Flüchtlinge, Migranten und Helfer.

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