Arbeitsrecht
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Arbeitsrecht

Die Rechte und Pflichten eines Arbeitnehmers sind im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag, in der Betriebsvereinbarung und in Gesetzen geregelt. Generell gehören dazu:

Rechte des Arbeitnehmers:

  •     Erhalt von Einkommen bei erbrachter Leistung

  •     Recht auf Beschäftigung

  •     Recht auf freie Meinungsäußerung, wobei er auf Belange von Arbeitgeber, Kunden und Vertragspartner Rücksicht nehmen muss

  •     Recht auf Gleichbehandlung

  •     Recht auf Einsicht in Personalakte

  •     Recht auf Urlaub, Elternzeit und auf ungestörte Freizeit

  •     Recht auf Pausen, z.B. Mittagspause

  •     Recht auf Arbeitszeugnis nach Kündigung

  •     Recht auf Fürsorgepflicht durch Arbeitgeber

  •     Recht auf Kündigungsschutz, sobald Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate dauert

  •     Recht auf Mitbestimmung bei mindestens 5 ständig Beschäftigten durch Betriebsverfassungsgesetz

Pflichten des Arbeitnehmers:

  •     Abgabe von Lohnsteuerkarte und Sozialversicherungsnachweis an Personalabteilung des Unternehmens

  •     Arbeits-/Dienstpflicht: Erbringen der vereinbarten Arbeit

  •     Treuepflicht: Arbeitnehmer muss sich für Interessen des Unternehmens einsetzen

  •     Gehorsamspflicht bzw. betriebliche Rücksichtspflicht zur Gewährleistunge der Ordnung und Sicherheit des Unternehmens

  •     Verschwiegenheitspflicht

  •     Pflicht zum pfleglichen Umgang mit Materialien und Werkzeugen

  •     Pflicht, Schutzmaßnahmen anzuwenden gemäß Anweisungen des Arbeitgebers

  •     Pflicht zur Krankmeldung

  •     Auskunftspflicht über Stand der Arbeit

  •     Pflicht zu korrekten Angaben, z.B. Spesen, Dienstausfall

  •     Wettbewerbsverbot: Der Arbeitnehmer darf nicht als direkter Konkurrent zu seinem Arbeitgeber auftreten

  •     Meldepflicht über vorliegende Schwangerschaft

Quelle und weitere Informationen: arbeitsratgeber.com

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