Deutscher Pass
Foto: Markus Winkler / Unsplash

Einbürgerung und deutsche Staatsbürgerschaft

Vielleicht möchtest du deutscher Staatsbürger werden.
Das bedeutet:
Du möchtest einen deutschen Pass haben.
Dann musst du dich einbürgern lassen.

Das Integrations-Ministerium von Rheinland-Pfalz hat mit dem Netzwerk Leichte Sprache einen Flyer mit Informationen zur Einbürgerung veröffentlicht:

Was bedeutet Einbürgerung?

Wenn Menschen aus einem anderen Land für immer in Deutschland bleiben wollen,
können sich die Menschen einbürgern lassen.

Dann bekommen die Menschen auch einen deutschen Pass.
Man sagt auch:
Die Menschen bekommen die deutsche Staats-Bürgerschaft.

Um die deutsche Staats-Bürgerschaft zu bekommen,
muss man bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Wer bekommt die deutsche Staats-Bürgerschaft?

Nicht jeder darf deutscher Staats-Bürger oder deutsche Staats-Bürgerin werden.

Der Staat hat dafür Regeln festgelegt:
Man braucht einen offiziellen Ausweis mit Foto.
Zum Beispiel von einem Amt
oder einer Behörde aus dem Land,
aus dem man kommt.

Der deutsche Staat muss sagen:
Ja, Sie dürfen in Deutschland bleiben.

Man muss seit 8 Jahren in Deutschland wohnen.

Zu dieser Regel gibt es auch Ausnahmen.
Wenn man zum Beispiel:

  • einen Integrations-Kurs besucht hat,
  • einen deutschen Schulabschluss hat,
  • ein Flüchtling ist,
  • mit einer deutschen Person verheiratet ist.

Dann kann man schon früher eingebürgert werden.

Man muss gut Deutsch sprechen und schreiben können.
Und man muss wissen:

Zu diesen Regeln gibt es auch Ausnahmen.
Zum Beispiel:

  • Wenn man zu alt oder zu krank zum Lernen ist.

Man muss eine Arbeit haben.
Es gibt auch Ausnahmen.
Zum Beispiel:

  • Wenn man eine Ausbildung macht.
  • Oder nichts dafür kann,
    dass man keine Arbeit hat.

Man muss sich an die Gesetze und Regeln in Deutschland halten.
Das heißt:
Man darf kein deutsches Gesetz gebrochen haben.

Man muss nach dem deutschen Grund-Gesetz leben.
Im Grund-Gesetz stehen wichtige Regeln für das Zusammenleben der Menschen in Deutschland.

Man kann nur eine Staats-Bürgerschaft haben.
Das heißt:
Man muss seinen alten Pass abgeben.

Für diese Regel gibt es aber Ausnahmen.
Das kann zum Beispiel sein:

  • Man ist aus einem anderen Land der Europäischen Union.
  • Oder man ist ein Flüchtling.

Welche Rechte hat man als deutscher Staats-Bürger?

Wenn man die deutsche Staats-Bürgerschaft hat,
hat man auch bestimmte Rechte.
Zum Beispiel:

  • Man darf wählen.
  • Man kann einfacher reisen.
  • Man hat es leichter im Beruf.

Was muss ich machen, wenn ich eingebürgert werden will?

Wenn man Deutscher oder Deutsche werden will,
muss man einen Antrag stellen.

Wenn man jünger als 16 Jahre alt ist,
müssen die Eltern den Antrag stellen.

Das kann man bei der Behörde tun.
Eine Behörde ist ein Amt in der Stadt oder in dem Gebiet,
in dem man wohnt.

Die Behörde für die Einbürgerung heißt Kreis-Verwaltung oder Stadt-Verwaltung.

Man kann sich dort beraten lassen.

Die Beratung kostet nichts.

Man braucht einen Termin
und muss einige Dokumente mitbringen.

Das bekommt man vorher aber alles genau erklärt.

Die Einbürgerung kostet Geld.
Das sind 255 Euro.

Familien können auch zusammen eingebürgert werden.
Dann kostet die Einbürgerung für das Kind 51 Euro.
Erwachsene bezahlen 255 Euro.

Mehr Informationen gibt es im Internet.
Das ist die Internet-Seite: www.einbuergerung.rlp.de

Diese Info ist vom
Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz in Rheinland-Pfalz.
Die Internetseite vom Ministerium heißt: www.mffjiv.rlp.de

alvivi ist das Info-Portal für Flüchtlinge, Migranten und Helfer.

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