Asylanträge Schriftlich
@foto: pixapay

Asylanträge nur noch schriftlich

Um die Ausbreitung der Corona-Infektion unter Asylbewerber und Personal zu vermeiden, will die Flüchtlingsbehörde Asylanträge ab sofort nur schriftlich entgegen nehmen. Die Asylanträge werden jedoch weiter bearbeitet.

Bereits am Montag hatte die Flüchtlingsbehörde die Außenstellen angewiesen, Antragsteller nur noch dann zu Asylanhörung vorzuladen, wenn diese ein negatives Corona-Testergebnis vorweisen könnten oder sich 14 Tage in Quarantäne befunden hätten.

Jeder, der in nächster Zeit Asylantrag stellen muss, tut dies schriftlich an folgende Adresse:

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Frankenstraße 210
90461 Nürnberg

Fax: 0911 943 - 1000

Mit zum Beispiel folgenden Text:

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich Asyl beantragen.
Name :
gegenwärtige Adresse lautet:
Telefonisch erreichbar :
Unterschrift:

 

 

Was this article helpful for you?

Artikel teilen