Corona Hilfe
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Wie kann ich als Freiberufler Corona-Hilfe beantragen?

In den vergangenen Wochen hat die Bundesregierung angekündigt, selbständige und kleine Unternehmen in der Corona-Krise dringend finanziell zu unterstützen. Wenn ihr auch dazu gehört, könnt ihr jetzt Hilfe beantragen. In diesem Artikel geht es um die Fragen: Wie hoch ist die Unterstützung, die ihr erhalten könnt? Wie stellt man einen Antrag auf Corona-Hilfe?

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg kann seit dem 1. April 2020 ein Antrag gestellt werden. Es gilt für alle Freiberufler und Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern:

  • max. 9.000 Euro für drei Monate für antragsberechtigte Solo-Selbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten
  • max. 15.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten
  • max. 30.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten

Das Geld muss laut dem Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg nicht zurückgezahlt werden.

Den Antrag für die Soforthilfen kannst du direkt beim Wirtschaftsministerium runterladen. Du kannst ihn zu Hause ausfüllen. Das ausgefüllte Formular scannst du dann ein oder fotografierst es ab und lädst es auf der zentralen Webseite www.bw-soforthilfe.de hoch. Von dort wird es an die Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer weitergeleitet.

Rheinland-Pfalz

Auch Rheinland-Pfalz stellt Soforthilfen für Selbstständige und kleine Unternehmen zur Verfügung. Hier wird zusätzlich das Landesprogramm „Zukunftsfonds Starke Wirtschaft“ an den Start gebracht. Dabei handelt es sich um günstige Darlehen, die Betroffene beantragen können:

  • Selbstständige und Unternehmen bis zu 5 Beschäftigten: 
    • bis zu 9.000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm
    • bis zu 10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf
  • Unternehmen von 6 bis 10 Beschäftigten:
    • bis zu 15.000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm
    • bis zu 10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf
  • Unternehmen von 11 bis 30 Beschäftigten:
    • Bis zu 30.000 Euro Sofortdarlehen des Landes zuzüglich einem Landes-Zuschuss über 30 Prozent der Darlehenssumme

Die Anträge für den Bundeszuschuss können bei der Investitions- und Strukturbank (ISB) Rheinland-Pfalz gestellt werden. Auf der Webseite der ISB gibt es dafür ein Antragsformular.

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