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Integrationskurs: Ablauf, Kosten, Rechte & Pflichten

Ablauf

An einem Integrationskurs können nur volljährige Personen (18 Jahre oder älter) teilnehmen, die nicht mehr zur Schule gehen. Ein allgemeiner Integrationskurs besteht immer aus 2 Teilen. Zuerst hat man 600 Stunden Sprachkurs. Der Kurs beginnt bei A1 und endet nach 600 Stunden bei B1. Davor müssen Sie bei dem Kursträger (Schule) einen Einstufungstest machen. Wenn Sie schon Deutschkenntnisse haben, können Sie direkt mit einem höheren Niveau starten. Nach dem Sprachkurs müssen Sie einen Abschlusstest (Deutschtest für Zuwanderer) machen. Dann folgen 100 Stunden Orientierungskurs. Hier lernen Sie mehr über die Kultur, die Geschichte und die Rechtsordnung. Danach müssen Sie wieder einen Abschlusstest („Leben in Deutschland“) machen. Haben Sie beide Tests bestanden, bekommen Sie Ihr „Zertifikat Integrationskurs“.

Ablauf Integrationskurse

Kosten

Seit dem 1. Juli 2016 kostet eine Unterrichtsstunde 1,95 Euro. Wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe bekommen, können Sie einen Antrag auf Kostenbefreiung stellen. Auch wenn Sie in einer schwierigen finanziellen Situation sind, können Sie sich von den Kosten befreien lassen. Dann ist der Integrationskurs für Sie kostenlos.Schließen Sie den Integrationskurs innerhalb von 2 Jahren ab, können Sie 50% der selbst gezahlten Kosten zurückbekommen. Dazu müssen Sie folgenden Antrag ausfüllen:

Antrag Rückerstattung

Formular Kostenbefreiung und Adresse der zuständigen Regionalstelle:

Formular Kostenbefreiung

Fahrtkostenzuschuss

Wenn Sie von den Kosten für den Integrationskurs befreit sind, können Sie auch einen Antrag auf Zuschuss zu den Fahrtkosten (Ticket) stellen. Dafür muss der Kursort (Schule) mindestens 3 km von Ihrem Wohnort entfernt sein. Seit 1.1.2018 wird für jeden Tag eine Pauschale (ein fester Betrag) erstattet.

Formular Fahrtkostenzuschuss und Adresse der zuständigen Regionalstelle:

Formular Fahrtkostenzuschuss

Integrationskurs - Rechte und Pflichten

Sie müssen ordnungsgemäß am Unterricht teilnehmen. Das bedeutet, Sie müssen regelmäßig zur Schule gehen und wenn Sie nicht kommen, eine Entschuldigung mitbringen (zum Beispiel Attest vom Arzt). Wenn Sie von der Ausländerbehörde oder dem Jobcenter zum Integrationskurs verpflichtet wurden, müssen Sie dort Anmeldungen und Teilnahmebestätigungen der Schule abgeben.

Integrationskurs Rechte und Pflichten

Wiederholung

Sie können 300 Stunden vom Sprachkurs wiederholen, wenn Sie den Abschlusstest nicht mit Sprachniveau B1 bestanden haben. Dazu müssen Sie immer ordnungsgemäß am Unterricht teilgenommen haben und alle 600 Stunden verbraucht haben.Den Antrag und die Adresse zu der Sie ihn schicken müssen, finden Sie hier:

Antrag

Integrationskursträger

Sie suchen eine Schule in Ihrer Nähe? In diesen Datenbanken sind Kursträger aufgelistet.

Beim BAMF können Sie nach Integrationskursträgern in Ihrer Nähe suchen, indem Sie Ihren Wohnort in die Suchmaske eingeben.

Im Kursnet der Bundesagentur für Arbeit können Sie Bildungsangebote suchen. In der erweiterten Suchen müssen Sie Ihren Wohnort und Ihren gewünschten Kurs im Feld Suchbegriff eingeben, um die Anbieter zu finden.

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