Kindergarten
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Kindergarten, Krippe, Kita: Welche Formen der Kinderbetreuung gibt es?

In Deutschland gibt es verschiedene Möglichkeiten für Kinderbetreuung.

Rechtsanspruch

In Deutschland haben Sie das Recht auf einen Betreuungsplatz für Ihre Kinder. Das bedeutet, Sie können Ihr Kind zum Beispiel im Kindergarten betreuen lassen, müssen das aber nicht. 
Jedes Kind hat ab 1 Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Dieser Rechtsanspruch kann durch einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege erfüllt werden.

Krippe

Krippen sind für Kinder von 0-3 Jahren. Sie können den dort den ganzen Tag betreut werden. Normalerweise müssen Sie für einen Krippenplatz Geld bezahlen. Wenn Sie aber nur sehr wenig Geld oder sehr viele Kinder haben, können Sie über das Jugendamt einen Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung der Beiträge stellen. Das bedeutet, Sie müssen dann weniger oder gar nichts bezahlen.

Kindergarten/Kindertagesstätten

Kindergärten sind für Kinder ab 2 Jahren bis sie in die Schule gehen. Es gibt aber auch Kindertagesstätten, die schon Kinder ab 1 Jahr aufnehmen. Normalerweise sind die Kinder in Gruppen von 15 - 25 Kindern. Wie die Gruppen aufgeteilt werden, ist in jedem Kindergarten anders. Sie können immer bei den Erzieherinnen und Erziehern nachfragen. Sie beantworten alle Ihre Fragen. Bevor Sie Ihr Kind anmelden, können Sie sich einen Kindergarten anschauen. Dann bemerken Sie, ob Sie und Ihr Kind sich dort gut fühlen. Haben Sie für Ihr Kind einen Halbtagsplatz, wird Ihr Kind am Morgen und am Nachmittag betreut. In der Mittagspause müssen Sie Ihr Kind abholen und zum Mittagessen mit nach Hause nehmen. Wenn Ihr Kind einen Ganztagsplatz hat, bleibt Ihr Kind den ganzen Tag im Kindergarten und essen dort zusammen mit den anderen Kindern zu Mittag. Das Mittagessen müssen Sie bezahlen. Wenn Sie zu wenig Geld haben, können Sie einen Antrag auf Bildung und Teilhabe für Ihr Kind stellen.

Welcher Platz für Sie geeignet ist und welche Möglichkeit Sie bei Ihrem Kindergarten haben, müssen Sie vor Ort besprechen.

Kindertagespflege

Kinder haben in Deutschland ab 1 Jahr einen Anspruch auf Betreuung. Nicht immer gibt es genug Kindergartenplätze. Eine andere Möglichkeit ist eine Kindertagespflege. Das bedeutet, Sie bringen Ihr Kind direkt zu der Tagesmutter oder dem Tagesvater nach Hause. Manchmal kommt die Tagesmutter oder der Tagesvater aber auch zu Ihnen nach Hause. Für die Kindertagespflege müssen Sie Geld bezahlen. Wenn Sie zu wenig Geld haben, können Sie aber beim Jugendamt einen Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung vom Beitrag stellen. Dann müssen Sie weniger oder gar kein Geld bezahlen.

Was kostet ein Kindergartenplatz?

Je nach dem wo Sie wohnen, fallen unterschiedliche Kosten für den Kindergartenplatz an.

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg müssen Sie Geld für die Betreuung Ihrer Kinder bezahlen. Wie viel das ist, erfahren Sie direkt in dem Kindergarten, wo Sie Ihr Kind anmelden. Die Beiträge richten sich nach Höhe des Einkommens, Anzahl der Kinder und Betreuungszeit. Wenn der Beitrag für Sie zu hoch ist, können Sie beim Jugendamt aber auch einen Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung stellen.

Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz kosten Plätze für Kinder ab 2 Jahren kein Geld. Sie sind also kostenlos. Für Kinder unter 2 Jahren müssen Sie einen Beitrag bezahlen. Wenn Sie aber sehr wenig Geld haben (Jobcenter), können Sie einen Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung von den Beiträgen beim Jugendamt stellen. Dann müssen Sie weniger oder gar kein Geld bezahlen.

Hessen

In Hessen ist die Betreuung für Ihr Kind nicht kostenlos. Was Sie bezahlen müssen, erfahren Sie direkt im Kindergarten. Wenn Sie nicht genug Geld für die Beiträge haben, können Sie einen Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung beim Jugendamt stellen.

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