Neuregelung: Erneute Einladung zum BAMF
Seit Anfang 2018 verschickt das BAMF Einladungen zu Gesprächsterminen an Flüchtlinge. Seit Dezember haben diese Einladungen einen verpflichtenden Charakter. Aber was bedeutet das?
Bereits seit Anfang 2018 verschickt das BAMF Einladungen zu freiwilligen Gesprächsterminen an Flüchtlinge.
In diesen Gesprächen soll überprüft werden, ob der Flüchtlingsstatus noch weiter bestehen soll. Außerdem wird die Identität des Flüchtlings noch mal überprüft. Die Teilnahme an diesen Gesprächen war jedoch bislang freiwillig, d.h. eine Nicht-Teilnahme hatte keine rechtlichen Konsequenzen.
Das hat sich seit Dezember 2018 geändert:
Nach § 73 Abs. 3a S. 1 AsylG hat die Einladung jetzt verpflichtenden Charakter.
Verpflichtend ist jetzt
- gegenüber dem BAMF die erforderlichen mündlichen und nach Aufforderung auch schriftlichen Angaben zu machen
- die Überlassung des Pass(-ersatzes)
- das Vorlegen / die Aushändigung / das Überlassen aller erforderlichen Unterlagen / Urkunden aus dem Heimatland
- die Mitwirkung bei Beschaffung Identitätspapieres, sofern kein gültiger Pass- oder Passersatz vorliegt
- die Duldung der vorgeschriebenen erkennungsdienstlichen Maßnahmen
Es ist wichtig, dass ihr euch vor eurem Termin noch einmal euer Anhörungsprotokoll (Niederschrift des Interviews) durchlest. Es kann sein, dass ihr dazu befragt werdet.
Wenn ihr durch ein Gerichtsverfahren einen Aufenthaltstitel bekommen habt, lest euch bitte auch das Protokoll noch einmal durch. Auch dazu kann eine Frage gestellt werden.
Ganz wichtig:
Wer nach der schriftlichen Einladung nicht zu dem Termin erscheint, kann ein Strafe bekommen:
- Eine Geldstrafe oder auch eine Gefängnisstrafe oder
- das BAMF entscheidet erneut über euren Flüchtlingsstatus - möglicherweise ohne die individuellen Fluchtgründe, die man für die Anerkennung als Flüchtling braucht. Im Extremfall kann der Aufenthaltstitel entzogen werden, wenn sich die Situation im Heimatland nach Ansicht des BAMFs geändert hat.
alvivi bedankt sich recht herzlich bei Miteinander in der VG Freinsheim e.V. für den Beitrag.