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Mietvertrag: Auf was muss ich achten?
Der Mietvertrag ist ein wichtiges Dokument und regelt viele Details des Mietverhältnisses. Er ist sowohl für Sie als auch für Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter bindend, sofern der Inhalt nicht den gesetzlichen Vorschriften zum Schutz des Mieters widerspricht. Sie sollten den Mietvertrag deshalb sehr genau lesen, bevor Sie ihn unterschreiben, und ihn gut aufbewahren.
Zwar kann ein Mietvertrag auch mündlich vereinbart werden, aus Gründen der Rechtssicherheit empfiehlt es sich jedoch, den Vertrag schriftlich abzuschließen. In der Praxis verwenden Vermieter meist vorgedruckte Verträge, die von Vermieterverbänden herausgegeben werden. Auch diese Verträge müssen den gesetzlichen Mieterschutzvorschriften entsprechen.
Checkliste
Vor Abschluss eines Mietvertrages sollten Sie sich über alle Einzelheiten informieren, zum Beispiel über
• die Höhe der Miete
• die Höhe der Nebenkosten (insbesondere auch Heizkosten; Sie können sich den Energieausweis vorlegen lassen)
• die Höhe der Kaution
• eine mögliche Staffelmiete (eine Miete, die automatisch regelmäßig erhöht wird)
• die Dauer des Mietvertrages (befristet oder unbefristet)
• Renovierungsverpflichtungen.
Tipp
Bestehen Sie darauf, dass alle Vereinbarungen schriftlich im Mietvertrag festgehalten werden, da mündliche Absprachen später häufig zu Streit führen.
Zusätzlich zum Mietvertrag müssen Sie oft ein so genanntes Übergabeprotokoll unterschreiben, wenn Sie in eine neue Wohnung ziehen. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, in welchem Zustand die Wohnung war, als Sie sie übernommen haben. Lesen Sie sich deshalb das Übergabeprotokoll sehr genau durch. Für Mängel, die darin nicht vermerkt sind, könnte Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter später Sie verantwortlich machen.
Die Vermieterin oder der Vermieter kann als Sicherheit für die Wohnung eine Kaution verlangen. Wenn Sie die Wohnung nach Ihrem Auszug in einem schlechten Zustand hinterlassen oder die Miete nicht vollständig bezahlt haben, behält sie oder er die Kaution. Die Summe der Kaution darf höchstens so hoch sein wie drei Monatskaltmieten (Miete ohne Nebenkosten).
Nebenkosten und Abfallentsorgung
Neben der Miete für die Wohnräume müssen Sie Betriebskosten bezahlen – häufig auch Nebenkosten genannt –, die ein Mal pro Jahr abgerechnet werden. Zu diesen Kosten gehören zum Beispiel die Kosten für Heizung und Wasser sowie Abwasser- und Müllgebühren. In der Regel bezahlen Sie jeden Monat einen bestimmten Betrag für die Nebenkosten im Voraus und erhalten am Ende des Jahres eine Abrechnung. Diese Abrechnung der Nebenkosten sollten Sie genau prüfen.
Der Müll wird in Deutschland getrennt gesammelt und entsorgt. Für Papier und Pappe, Biomüll (etwa Obst- und Gemüsereste) und den restlichen Müll stehen meistens gesonderte Behälter zur Verfügung. Zusätzlich gibt es Sammelstellen oder Container für weitere Abfallsorten, zum Beispiel für Glas und für Sondermüll (zum Beispiel Farben und Lacke).
Auf gute Nachbarschaft!
Die gesetzlichen Ruhezeiten schützen die Nachtruhe von 22 Uhr bis 6 Uhr. Darüber hinaus hat fast jedes Haus eine so genannte Hausordnung. Das ist eine freiwillige Ordnung, der Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Mietvertrag zustimmen. Die Hausordnung legt die Regeln für das Zusammenleben aller Hausbewohnerinnen und Hausbewohner fest. Sie bekommen die Hausordnung von der Hausverwaltung oder Ihrer Vermieterin beziehungsweise Ihrem Vermieter.
Als Mieterin oder Mieter eines Hauses oder einer Wohnung haben Sie bestimmte Pflichten, zum Beispiel müssen Sie die vereinbarte Miete pünktlich bezahlen. Sie haben aber auch Rechte, etwa wenn es um größere Reparaturen geht. Sollten Sie Fragen zum Thema Mietrecht haben, können der Mieterbund, der Mieterschutzbund und die örtlichen Mietervereine gute Ansprechpartner sein. In vielen Städten haben sie Büros eingerichtet, an die Sie sich wenden können. Allerdings sind ihre Angebote zum Teil kostenpflichtig.
Informationen vor Ort
Hier können Sie sich an Ihrem Wohnort weiter informieren:
• Stadt-, Gemeinde- und Kreisverwaltung: Wohnungsamt
• Mietervereine (Mitgliedschaft kostenpflichtig) in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Hessen.
• Verbraucherzentralen