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Schulsystem & Schulpflicht in Deutschland

Schulsystem in Deutschland

Die schulische Bildung ist in Deutschland Aufgabe der Bundesländer, das heißt, jedes Bundesland hat unterschiedliche Schulgesetze. In fast allen Bundesländern, auch in Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz (also auch in der Metropolregion Rhein-Neckar) besuchen die Kinder meist nach dem 6. Geburtstag 4 Jahre lang die Grundschule. Nach der Grundschule wechseln die Kinder in verschiedene schulische Bildungsgänge, die zu unterschiedlichen Abschlüssen führen: Hauptschule (führt in der Regel in 5 Jahren zum Hauptschulabschluss, der auch „Berufsreife“ genannt wird), Realschule (führt in 6 Jahren bis zur mittleren Reife) und Gymnasium (führt in 8 oder 9 Jahren bis zum Abitur, zur „Hochschulreife“). Weitere Schulformen heißen Integrierte Gesamtschule (eine Schule, in der die Kinder alle Abschlüsse erreichen können), Werkrealschule oder Realschule plus.

Schulpflicht für Kinder und Jugendliche

In Deutschland gibt es eine Schulpflicht. Kinder, Jugendliche und Heranwachsende sind von einem bestimmten Alter (Vollendung des sechsten Lebensjahres) bis zu einem bestimmten Alter bzw. bis zur Vollendung einer Schullaufbahn dazu verpflichtet, eine Schule zu besuchen.

Wie ist die Schulpflicht von Flüchtlingen geregelt? Gibt es einen Unterschied zwischen der Schulpflicht und dem Recht auf Schulbesuch?

Die Schulpflicht beginnt sechs Monate nach dem Zuzug aus dem Ausland. Sie endet regelmäßig mit Ende des 18. Lebensjahres.

Das Recht zum Besuch einer Schule besteht dagegen von Anfang an, also bereits vor dem Beginn der Pflicht zum Besuch einer Schule.

Diese Unterscheidung soll verhindern, dass Kinder, die unter Umständen traumatisiert sind, sofort nach ihrer Ankunft in Baden-Württemberg mit einer Pflicht überzogen werden. Sie sollen dadurch Zeit erhalten, sich in ihrem neuen Umfeld zu orientieren und die Erlebnisse der Flucht zu verarbeiten. Wenn sie sich zutrauen, schon früher eine Schule zu besuchen, ist dies aber möglich.

Macht es bei der Schulpflicht einen Unterschied, mit welchen Bleibeaussichten die Flüchtlinge hier sind?

Nein, hier besteht kein Unterschied. Die Schulpflicht beginnt sechs Monate nach dem Zuzug und besteht – unabhängig von den Bleibeaussichten - bis zur Erfüllung der Ausreisepflicht.

Welche Bildungsmöglichkeiten bietet das Schulsystem den jungen Flüchtlingen?

In den Kommunen werden die Kinder und Jugendlichen oft in speziellen Klassen unterrichtet. In diesen Klassen werden Kinder und Jugendliche aus Flüchtlingsfamilien an die deutsche Sprache so herangeführt, dass sie am regulären Unterricht teilnehmen oder im Anschluss je nach anerkanntem Schulabschluss aus dem Heimatland eine Ausbildung absolvieren oder eine weitere berufliche Vollzeitschule besuchen können.

alvivi ist das Info-Portal für Flüchtlinge, Migranten und Helfer.

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